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Wir fördern eine offene Unternehmenskultur

ALBA fördert eine Unternehmenskultur, in der Themen der Integrität offen angesprochen werden können. Unsere Mitarbeitenden werden darin bestärkt und dazu angehalten, mögliche Verletzungen des Verhaltenskodexes mitzuteilen. Bei Fragen oder Zweifeln werden sie ermutigt, Rat einzuholen. Zuständig ist im Regelfall der Vorgesetzte, der lokale Compliance-Verantwortliche oder die Compliance-Abteilung.

 

Unser Hinweisgebersystem

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, der Prinzipen unseres Verhaltenskodex sowie des Lieferantenkodex hat bei ALBA oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb betreibt ALBA ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem.

Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern, keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgebende zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen.

Benachteiligungen von Hinweisgebenden und allen Personen, die zu Untersuchungen bei ALBA beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.

Bitte wenden Sie sich bei allgemeinen Kundenbeschwerden oder Reklamationen ausschließlich an unseren Kundenservice unter reklamation.alba (at) alba.info.

Fragen rund um unser Hinweisgebersystem